Die uns anvertrauten bzw. aufgefundenen Tiere werden von uns an den bestmöglichsten Platz vermittelt, wobei die Entscheidung immer im Einzelfall getroffen werden muss.
Kontaktieren Sie uns!Die uns anvertrauten bzw. aufgefundenen Tiere werden von uns an den bestmöglichsten Platz vermittelt, wobei die Entscheidung immer im Einzelfall getroffen werden muss. Ist für den einen ein Haus mit Garten angebracht, so ist vielleicht für einen weiteren Hund eine Wohnung idealer - weil er über den Gartenzaun klettert oder das Blumenbeet umgräbt. Bitte haben sie Verständnis, dass sich auf ein und denselben Vierbeiner oft mehrere Plätze auftun - jeder für sich ein Glückstreffer - aber leider nur ein Hund. Seien sie bitte nicht enttäuscht, wenn es diesmal nichts geworden ist, haben sie Geduld und geben sie einem anderen Hund eine Chance - wir finden für jeden Interessenten das passende Tier.
- Seit 2013 ist es im Land Salzburg verpflichtend, den sog. Sachkundenachweis für Hundehalter zu absolvieren. Diesen benötigen sie zur Anmeldung ihres Hundes beim Magistrat Salzburg oder den Gemeinden. Abgehalten wird der Sachkundenachweis von dafür ausgebildeten Personen aus dem Bereich Veterinärmedizin, Hundeschule und diversen anderen dazu befugten Privatpersonen. Eine Liste derer finden sie auf der Homepage der Sbg. Landesregierung unter Landessicherheitsgesetz/Hundehaltung.
- eine Hundehaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von € 725.000,--
- der Hund muss gechipt und auf seinen Besitzer registriert sein. Dies wird von jedem Tierarzt angeboten bzw. kann man sein Tier auch selbst unter www.animaldata.com registrieren. Somit kann mittels einem Lesegerät der Hund jederzeit seinem Besitzer zugeführt werden.
Nachdem Sie sich für einen Hund entschieden haben, wird von unserer Seite eine Vorkontrolle durchgeführt, um auch sicher zu gehen, dass das Umfeld für das neue Familienmitglied auch wirklich passt. Dann nehmen sie den Hund für 10 Tage zum näheren Kennenlernen mit, wir bleiben in Verbindung und etwaige Fragen können gerne am Telefon geklärt werden. Während dieser Zeit müssen sie bereits eine Hundehaftpflichtversicherung haben, und auch für Schäden im eigenen Umfeld sowie auch an Dritten wird von uns keinerlei Haftung übernommen.
Während dieser Zeit darf der Hund nicht von der Leine gelassen werden !!! - immer wieder entlaufen Hunde, weil sie noch keine Bindung zum neuen Besitzer aufbauen konnten. Sobald Sie sicher sind, dass es der richtige Vierbeiner ist, unterzeichnen sie den sog. Schutzvertrag und entrichten die Schutzgebühr.
Die Schutzgebühr variiert je nach Alter und Geschlecht, ist der Hund sterilisiert usw. - und wird individuell berechnet. Grundsätzlich sind bei uns alle Hunde geimpft, gechipt, wenn es altersmäßig möglich ist auch kastriert bzw. sterilisiert . Mit Übergabe des EU Passes bzw. des Heimtierausweises, geht das Tier in ihren Besitz über.
Wer an der Quelle sitzt wie wir, ist das ganze Jahr über mit dem Katzenelend -beginnend im Frühling mit unkontrolliertem Nachwuchs am Bauernhof, bis zu totkranken Herbstkatzen, Katzen, die aus irgendwelchen Gründen nicht mehr gewollt werden, verwilderte Katzen usw. beschäftigt. Daher ist jeder Katzenhalter, der nicht bewußt eine Anpaarung zweier Tiere - Zucht - beabsichtigt, verpflichtet, seine Samtpfoten kastrieren bzw. sterilisieren zu lassen - es besteht in ganz Österreich Kastrationspflicht.
Sofern es das Alter erlaubt, werden auch bei uns nur kastrierte und sterilisierte Tiere vergeben. Bei noch zu jungen Katzen führen wir zu angemessener Zeit eine Kontrolle durch, dass dies auch geschehen ist. Unsere Tiere sind geimpft und entwurmt und werden gegen Kostenersatz vergeben.
Bei der Vergabe legen wir Wert darauf, dass Freigänger abseits von stark befahrenen Straßen ihr neues zu Hause finden, Wohnungskatzen werden grundsätzlich nur zu zweit vergeben, Ausnahmen gibt es aber auch hier in speziellen Fällen.
Darüberhinaus muß bei Wohnungen mit Balkon ein geeignetes Sicherungsnetz angebracht sein, um das häufige Runterfallen der Tiere zu vermeiden.
Nach positiver Vorkontrolle übernimmt der Adoptant für 10 Tage das Tier zu näheren Kennenlernen. In der Eingewöhnungszeit von mindestens 4 Wochen darf die Katze nicht außer Haus, Vorsicht bei Kipp Fenstern - bei Wohnungskatzen Gefahr Nr. 1 durch Erhängen im Fenster.
Unser Spendenkonto lautet: AT18 3502 2000 0002 5486
Wenn Sie einen Paypal-Account haben, klicken Sie einfach auf den Button!
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1980 besuchte Frau Rita Klinger ganz spontan das Salzburger Tierheim und war zum ersten Mal mit der Problematik ausgesetzter und abgegebener Tiere konfrontiert. Mehrere Besuche und ehrenamtliche Mithilfe folgten über die kommenden Jahre und wie so oft in Vereinen prallten auch hier im Laufe der Zeit Meinungen aufeinander.
So formierte sich eine Hand voll Tierschützer aus Hallein rund um Rita Klinger, man gründete einen eingetragenen Verein und wählte diese zur Präsidentin des "Tierschutzverein für Stadt Hallein und Bezirk Tennengau".
Schon bald organisierte die Geschäftsfrau Rita Klinger Flohmärkte, sammelte Geldspenden um wilde Katzen sterilisieren zu lassen, vermittelte nicht mehr gewollte Hunde und Katzen auf neue Plätze und ihr Blumengeschäft in der Halleiner Bahnhofstraße entwickelte sich zunehmens zur Anlaufstelle für in Not geratene Tiere.
Bald entwickelte sich in den Köpfen der Halleiner Tierschützer der Gedanke "ein Tierheim muss her" !Vermehrt wurde Geld gesammelt und auf einem Sparkonto gehortet, bis schlussendlich zwei voneinander unabhängige Legate dies möglich machten. Eine dieser Erbschaften wurde Frau Klinger persönlich vermacht, ein Grundstück sowie eine Geldsumme von Sage und Schreibe S 2.101.000,-- Die großherzige Erbin trommelte sofort ihren Vereinsvorstand zusammen und eröffnete ihnen: "Ich spende das Geld für unser neues Tierheim" Der Weg zur Suche nach einem geeigneten Baugrund war nun bereit. Nach langwierigen Verhandlungen mit Grundstückseigentümern, Gemeinden und Politikern war es dann endlich so weit - am Adneter Grieß, einst Schwimmbad, dann Mülldeponie - konnte ein geeignetes Grundstück erworben und bebaut werden.
1996 wurde das Haus für in Not geratene Tiere eröffnet, neben dem Tierheim Salzburg wurde auch dem Halleiner Tierschutzverein die Schutzverwahrung zugesprochen, um auch vor dem Gesetz gefundene Tiere übernehmen zu können. Das Tierheim bietet Platz für 16 Hunde, 20 Katzen, Vögel, Hasen und Meerschweinchen, sowie anderen Kleintieren.
2012 wurde von der Sbg.Landesregierung ein zusätzliches Katzenhaus errichtet, welches vom Tierschutzverein Hallein betreut wird. Dies bietet im Notfall zusätzlich weiteren 50 Katzen Platz und nimmt auch über die Grenzen des Tennengaus hinaus Tiere auf.
Derzeit beschäftigt das Tierheim Hallein 4 Angestellte, sowie immer noch mit von der Partie und wie ein Fels in der Brandung Frau Rita Klinger, die es sich nicht nehmen läßt, ehrnamtlich die Tiere in ihr neues Heim zu begleiten.
Obfrau Stellvertretung und Tochter der Vereinsgründerin Rita Klinger
Marketing & Öffentlichkeitsarbeiten, Projektansprechpartner für Kindergärten, Schulen und Seniorenheime
m.lochmann@tierheim-hallein.at
Ansprechperson für die Katzenvermittlung
0680-1732826