Tiervergabe

Gesetzliche Bestimmungen Katzen

Gesetzliche Bestimmungen Katzen
Tierschutzverein Hallein | 30.07.2023

Gesetzliche Bestimmungen Katzen

Tierkauf ist Vertrauenssache - wir beraten sie von Anfang an

 

Katzen müssen laut Tierschutzgesetz in ganz Österreich - soferne sie nicht zur Zucht dienen,  kastriert sein.

Katzenzüchter sind verpflichtet, ihre Tiere zu chippen und zu registrieren, die Zucht  beim Finanzamt zu melden, unabhängig davon, ob es sich um eine gewerbliche oder eine Privatzucht handelt !

Seien sie sich bewußt, dass jede Katze, egal welchen Alters, eine Eingewöhnungszeit braucht und mindestens 4 Wochen nicht rausgelassen werden darf. Kleine Katzen "verspielen" sich und werden dann irgendwo gefunden, im besten Falle abgegeben oder auch behalten. Auch große Katzen müssen sich erst an das Haus gewöhnen und können dann langsam ihre Umgebung erkunden.

Seien sie vernünftig und nehmen sie sich keine Katze, wenn sie an einer stark befahrenen Straße wohnen. Es ist meist eine Frage der Zeit, bis diese unter die Räder kommen. Haben sie bitte Verständnis, dass wir die uns anvertrauten Tiere - möge der Platz noch so gut sein - dort nicht hin vermitteln.

Werden Katzen in einer Wohnung mit Balkon gehalten, so muss dieser unbedingt mit einem Katzennetz versehen werden. Immer wieder passiert es, dass Katzen einem Vogel oder Schmetterling hinterher jagen und über die Balkonbrüstung fallen. Oftmals kommt es dabei zu schlimmen Verletzungen oder die Tiere, welche die Freiheit nicht kennen, verkriechen sich und werden nicht wieder gefunden.

Todesfalle "Kippfenster" - die Tiere spüren einen Luftzug und verlangen ins Freie. Hierbei bleiben sie speziell bei den modernen Plastikrahmen hängen und können sich nicht mehr aus dem Spalt befreien. Sie verenden oft qualvoll über mehrer Stunden hinweg.

Grundsätzlich vergeben wir Katzenkinder in Wohnungen nur gemeinsam. Auch sonst sind wir bestrebt, Katzen, wenn diese nur in der Wohnung gehalten werden, paarweise abzugeben. Ausnahmen gibt es natürlich immer wieder, hier entscheidet der Einzelfall.