Tiervergabe

Gesetzliche Bestimmungen Hunde

Gesetzliche Bestimmungen um Hund
Tierschutzverein Hallein | 25.07.2021

Gesetzliche Bestimmungen um Hund

Hund

Wenn sie sich entscheiden, von uns einen Hund zu übernehmen, ist es in erster Linie eine Vertrauenssache zwischen dem neuen Tierhalter und unserem Verein. Wir sind stets bemüht, dass sich Herr und Hund finden, dass man den Anforderungen der Zweibeiner gerecht wird, aber auch dem neuen Familienmitglied seinen Raum gibt und seinen Bedürfnisse Folge leistet. Wir nehmen uns gerne Zeit für sie, erläutern die Charakterzüge des Tieres, dessen Vorzüge aber auch dessen Schwächen, um jegliche Probleme in der Zukunft ausschließen zu können.

Wir begleiten sie ab dem  Erstgespräches - von der Wahl des Tieres bis hin zur Hundeschule, Tierarzt oder auch Hundefrisör. Bei auch in Zukunft auftretenden Fragen oder Problemen stehen wir gerne auch noch nach Jahren mit Rat und Tat zur Seite.

Tierkauf ist Vertrauenssache

-Die Hundehaftpflichtversicherung ist nur in einigen österreichischen Bundesländern verpflichtend abzuschließen, wie z.Bsp. in Wien, Ober- und Niederösterreich. Es wird jedoch dringend geraten bei der Anschaffung eines Hundes eine solche abzuschließen, da im Schadensfall (z.Bsp. Hund verursacht einen Unfall, beißt Jemanden oder verunreinigt einen Garten usw) eine Privathaftpflichtversicherung aussteigt.
Außerdem verlangen unterschiedliche Gemeinden bei der Anmeldung ihres Hundes bereits den Nachweis einer Haftpflicht für den Hund, sodass  sie das Tier bei der zuständigen Behörde gar nicht registrieren können.
Bitte erkundigen sie sich eingehend bei ihrer Versicherung bevor sie einen Vierbeiner aufnehmen.
 
-Seit 2013 ist der sog. Sachkundenachweis für Hundehalter in Salzburg verpflichtend, unabhängig von der Rasse des Hundes. Über die Seite der Salzburger Landesregierung finden sie dazu nähere Informationen bzw. eine Liste jener Tierärzte und Hundeschulen, welche dafür befugt sind, diesen abzuhalten. Der Sachkundenachweis muss grundsätzlich vor der Anschaffung eines Hundes absolviert werden und ist ebenso wie die Versicherung bei der Anmeldung des Hundes der zuständigen Behörde vorzulegen.
Auch hier ist anzumerken, das es ein Landesgesetz ist. So gibt es in Wien und Niederösterreich den Hundeführerschein sowie den erweiterten Hundeführerschein für die sog. Listenhunde. Auch hier ersuchen wir sie, sich vor der Anschaffung eines Hundes eingehend mit den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes auseinander zu setzen.
 
- Die Chip Pflicht für Hunde betrifft das gesamte Bundesland Österreich. Die Tiere müssen innerhalb von 4 Wochen nach der Übernahme bei der Heimtier Daten Bank (z.Bsp. Animaldata oder Tasso ) mit dem implantierten MicroChip registriert werden. Somit kann binnen kürzester Zeit mittels eines Lesegerätes festgestellt werden, wem das Tier gehört. 'Der MicroChip findet sich auch im Heimtierausweis bzw. dem EU Pass wieder und dient grundsätzlich zur Identifikation des Tieres.

Was verlangen wir als Tierschutzverein?

Leben sie in Miete in einer Wohnung oder Haus, brauchen wir die schriftliche Erlaubnis des Vermieters, einen Hund zu halten.                    

Es muß geklärt sein, wo sich das Tier während des Tages befindet, wenn man in der Arbeit ist.Habe ich genug Zeit für einen Hund? Kann ich den Hund in die Arbeit mitnehmen, kann er für ein paar Stunden alleine bleiben?

Ersthundebesitzer sollten sich Gedanken darüber machen, welcher Rasse oder welchen Mischling sie ihr Vertrauen schenken wollen. Nur weil ein Hund ein Border Collie ist - ist bei Gott kein Collie drinnen und ganz schnell ist man dann damit überfordert.

Unsere Hunde werden grundsätzlich erstmals für 10 Tage zum nähren Kennen Lernen an den Interessenten vergeben - wenn Besitzer und Hund zusammen passen und deren gemeinsamer Zukunft nichts mehr im Wege steht, wird der Hund mit einem Schutzvertrag gegen Schutzgebühr ( zwischen € 300,-- bis  € 400,--) abgegeben.Bereits davor bzw. in dieser 10 Tage Frist wird von uns eine Vorkontrolle durchgeführt.

Sollte es das Leben nicht gut mit einem meinen und man muß sich von seinem Vierbeiner trennen, so ist der Hundebesitzer verpflichtet, das Tier - egal nach welchem Zeitraum - an das Tierheim Hallein zurück zu geben.

All dies sind Fragen, die sie vorab mit unserer Hundetrainerin besprechen werden - jeden Samstag und nach Vereinbarung.