Tiervergabe - Richtlinien

  • 30.07.2023

Die uns anvertrauten bzw. aufgefundenen Tiere werden von uns an den bestmöglichsten Platz vermittelt, wobei die Entscheidung immer im Einzelfall …

Die uns anvertrauten bzw. aufgefundenen Tiere werden von uns an den bestmöglichsten Platz vermittelt, wobei die Entscheidung immer im Einzelfall getroffen werden muss. Ist für den einen ein Haus mit Garten angebracht, so ist vielleicht für einen weiteren Hund eine Wohnung idealer - weil er über den Gartenzaun klettert oder das Blumenbeet umgräbt. Bitte haben sie Verständnis, dass sich auf ein und denselben Vierbeiner oft mehrere Plätze auftun - jeder für sich ein Glückstreffer - aber leider nur ein Hund. Seien sie bitte nicht enttäuscht, wenn es diesmal nichts geworden ist, haben sie Geduld  und geben sie einem anderen Hund eine Chance - wir finden für jeden Interessenten das passende Tier.
 
DER HUND
Gesetzliche Voraussetzungen
 
- Seit 2013 ist es im Land Salzburg verpflichtend, den sog. Sachkundenachweis für Hundehalter zu absolvieren. Diesen benötigen sie zur Anmeldung ihres Hundes beim Magistrat Salzburg oder den Gemeinden. Abgehalten wird der Sachkundenachweis von dafür ausgebildeten Personen aus dem Bereich Veterinärmedizin, Hundeschule und diversen anderen dazu befugten Privatpersonen. Eine Liste derer finden sie auf der Homepage der Sbg. Landesregierung unter Landessicherheitsgesetz/Hundehaltung.
 
- eine Hundehaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von € 725.000,--
 
- der Hund muss gechipt  und auf seinen Besitzer registriert sein. Dies wird von jedem Tierarzt angeboten bzw. kann man sein Tier auch selbst unter www.animaldata.com registrieren. Somit kann mittels einem Lesegerät der Hund jederzeit seinem Besitzer zugeführt werden.
 
Nachdem Sie sich für einen Hund entschieden haben, wird von unserer Seite eine Vorkontrolle durchgeführt, um auch sicher zu gehen, dass das Umfeld für das neue Familienmitglied auch wirklich passt. Dann nehmen sie den Hund für 10 Tage zum näheren Kennenlernen mit, wir bleiben in Verbindung und etwaige Fragen können gerne am Telefon geklärt werden. Während dieser Zeit müssen sie bereits eine Hundehaftpflichtversicherung haben, und auch für Schäden im eigenen Umfeld sowie auch an Dritten wird von uns keinerlei Haftung übernommen.

Während dieser Zeit darf der Hund nicht von der Leine gelassen werden !!! - immer wieder entlaufen Hunde, weil sie noch keine Bindung zum neuen Besitzer aufbauen konnten. Sobald Sie sicher sind, dass es der richtige Vierbeiner ist, unterzeichnen sie den sog. Schutzvertrag und entrichten die Schutzgebühr.
Die Schutzgebühr variiert je nach Alter und Geschlecht, ist der Hund sterilisiert usw. - und wird individuell berechnet. Grundsätzlich sind bei uns alle Hunde geimpft, gechipt, wenn es altersmäßig möglich ist auch kastriert bzw. sterilisiert . Mit Übergabe des EU Passes bzw. des Heimtierausweises, geht das Tier in ihren Besitz über.

 

DIE  KATZE                                                                                                                                                                                                                       gesetzliche Voraussetzungen

Wer an der Quelle sitzt wie wir, ist das ganze Jahr über mit dem Katzenelend -beginnend im Frühling mit unkontrolliertem Nachwuchs am Bauernhof, bis zu totkranken Herbstkatzen, Katzen, die aus irgendwelchen Gründen nicht mehr gewollt werden, verwilderte Katzen usw.  beschäftigt.  Daher ist jeder Katzenhalter, der nicht bewußt eine Anpaarung zweier Tiere - Zucht - beabsichtigt, verpflichtet, seine Samtpfoten kastrieren bzw. sterilisieren zu lassen - es besteht in ganz Österreich Kastrationspflicht.

Sofern es das Alter erlaubt, werden auch bei uns nur kastrierte und sterilisierte Tiere vergeben. Bei noch zu jungen Katzen führen wir zu angemessener Zeit eine Kontrolle durch, dass dies auch geschehen ist. Unsere Tiere sind geimpft und entwurmt und werden gegen Kostenersatz vergeben.

Bei der Vergabe legen wir Wert darauf, dass Freigänger abseits von stark befahrenen Straßen ihr neues zu Hause finden, Wohnungskatzen werden grundsätzlich nur zu zweit vergeben, Ausnahmen gibt es aber auch hier in speziellen Fällen.

Darüberhinaus muß bei Wohnungen mit Balkon ein geeignetes Sicherungsnetz angebracht sein, um das häufige Runterfallen der Tiere zu vermeiden.

Nach positiver Vorkontrolle übernimmt der Adoptant für 10 Tage das Tier zu näheren Kennenlernen. In der Eingewöhnungszeit von mindestens 4 Wochen darf die Katze nicht außer Haus, Vorsicht bei Kipp Fenstern - bei Wohnungskatzen Gefahr Nr. 1 durch Erhängen im Fenster.

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